Wettbewerbsregeln

Wettbewerbsregeln „15 Jahre Hardware Direct"


§ 1

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


1. Veranstalter des Wettbewerbs „15 Jahre Hardware Direct" (nachfolgend „Wettbewerb") und Stifter des Preises (nachfolgend: „Preis") ist: MS Development Marcin Świć mit Sitz in Warschau (02-823) in der Salsy-Str. 2, NIP: 5252338008, REGON: 142362411 (nachfolgend „Veranstalter").
2. Diese Regeln (nachfolgend „Regeln") regeln die Grundsätze und Bedingungen der Teilnahme am Wettbewerb, die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Wettbewerbsteilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer") und sind für beide Seiten bindend.
3. Der Wettbewerb beginnt am 3. Juni 2024 um 10:00 Uhr und dauert bis zum 21. Juni 2024 um 23:59 Uhr.

§ 2
TEILNAHMEBEDINGUNGEN


1. Am Wettbewerb können ausschließlich Partner des Veranstalters teilnehmen, die eine geschäftliche Tätigkeit in beliebiger Form (Geschäftskunden) ausüben und ihren Sitz auf dem Gebiet Polens haben und gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
a) sie haben sich mit den Regeln vertraut gemacht und die in den Regeln angegebenen Wettbewerbsbedingungen akzeptiert;
b) sie haben der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs zugestimmt;
c) sie besitzen die Urheberrechte an der Wettbewerbsaufgabe sowie die Zustimmung zur Nutzung der Bilder von Personen, die in der Wettbewerbsaufgabe erscheinen, zur Teilnahme am Wettbewerb, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Veröffentlichung der Bilder dieser Personen durch den Veranstalter nach Beendigung des Wettbewerbs.
2. Am Wettbewerb können keine Mitarbeiter und Vertreter des Veranstalters sowie anderer Unternehmen, die direkt an der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind, sowie Personen, die mit den oben genannten Unternehmen auf einer anderen Grundlage als einem Arbeitsverhältnis dauerhaft zusammenarbeiten, teilnehmen.
3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Berechtigung der Teilnehmer zur Teilnahme am Wettbewerb zu überprüfen.
4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer zu disqualifizieren, wenn der Teilnehmer gegen eine Bestimmung dieser Regeln verstoßen hat oder dessen Wettbewerbsaufgabe disqualifiziert wurde.

§ 3
WETTBEWERBSKOMMISSION


1. Um die ordnungsgemäße Organisation und Durchführung des Wettbewerbs zu gewährleisten und insbesondere die Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln, hat der Veranstalter eine Wettbewerbskommission (nachfolgend „Kommission") ernannt, die aus 4 Vertretern des Veranstalters besteht.


§ 4
WETTBEWERBSREGELN

1. Um am Wettbewerb teilzunehmen, ist Folgendes erforderlich:
a) Ausfüllen – mit der erforderlichen Sorgfalt – einer Umfrage zur Untersuchung der Kundenpräferenzen und der Qualität der erbrachten Dienstleistungen, die vom Veranstalter übermittelt wurde (nachfolgend: „Umfrage").
b) Fotografieren der Unternehmenstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Aufbau von Serverlösungen, Firmennetzwerken oder IT-Hardware-Infrastruktur – im Bereich des Sortiments und Charakters, der dem Angebot und der Tätigkeit des Veranstalters entspricht. (nachfolgend: „Foto").
2. Übersenden der Umfrage und des Fotos an den Veranstalter zusammen mit der Angabe entsprechender identifizierender Daten des Teilnehmers durch Ausfüllen des Formulars unter der Adresse: https://hardwaredirect.webankieta.pl/ – was insgesamt die Wettbewerbsanmeldung darstellt (nachfolgend „Anmeldung")
3. Das Foto sollte im Format .jpg oder .png vorliegen, mindestens 1000x1000 px haben und 5 MB nicht überschreiten.
4. Anmeldungen können vom 3. Juni 2024 um 10:00 Uhr bis zum 21. Juni 2024 um 23:59 Uhr eingereicht werden.
5. Jeder Teilnehmer kann eine Anmeldung mit einem Foto einreichen. Falls dem Veranstalter mehrere Anmeldungen oder Fotos zugestellt werden, wird dasjenige berücksichtigt, das als erstes ankommt.
6. Der Teilnehmer erklärt, dass er der alleinige Urheber des Fotos ist und dass das Foto keine Rechtsnormen verletzt, einschließlich persönlicher Güter, Urheberrechte oder verwandte Rechte Dritter, keine Logos, grafischen Zeichen und andere Markenzeichen Dritter enthält, keine Elemente enthält, die als vulgär, unmoralisch, den guten Sitten widersprechend oder Alkohol, Drogen, Gewalt oder anderes rechtswidriges Verhalten fördernd angesehen werden können, keine Elemente enthält, die allgemein anerkannte Normen verletzen könnten, insbesondere religiöse Gefühle verletzen oder Diskriminierung ausdrücken könnten.
7. Der Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Verletzung persönlicher Rechte im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Fotos und der Beschreibung im Rahmen des Wettbewerbs. Bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung persönlicher Rechte hat der Veranstalter das Recht, die personenbezogenen Daten des Teilnehmers an die dritte Person weiterzugeben. Nach Benachrichtigung des Teilnehmers durch den Veranstalter über die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung persönlicher Güter wird der Teilnehmer alle Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, die Streitigkeit zu lösen, und alle damit verbundenen Kosten tragen, einschließlich der Kosten für prozessuale Vertretung und Schadensersatz. Insbesondere bei Klageerhebung gegen den Veranstalter wegen Verletzung persönlicher Güter wird der Teilnehmer dem Verfahren als Beklagter beitreten, und falls dies nicht möglich ist, wird er als Nebenintervenient auf Seiten des Veranstalters auftreten.
8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Anmeldung vom Wettbewerb auszuschließen, insbesondere in folgenden Fällen:
a) Aufnahme von Vulgaritäten, beleidigenden, politischen, propagandistischen, religiösen oder rechtswidrigen Inhalten in das Foto;
b) Aufnahme von Werbeinhalten bezüglich anderer Unternehmen als MS Development in das Foto;
c) Verletzung jeglicher Rechte Dritter, insbesondere: persönliche Güter und Urheberrechte sowie das Recht auf Bildschutz;
d) wenn der Teilnehmer keine Urheberrechte oder abhängige Rechte an der Wettbewerbsaufgabe und all ihren Elementen in dem in den Regeln angegebenen Umfang besitzt;
e) wenn der Teilnehmer ein von künstlicher Intelligenz generiertes Foto verwendet.
f) wenn die Umfrage nicht der Realität entsprechend oder ohne erforderliche Sorgfalt ausgefüllt wurde.
10. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, falls festgestellt wird, dass der Teilnehmer eine der in den Regeln festgelegten Bedingungen nicht erfüllt oder die darin enthaltenen Regeln nicht befolgt, einschließlich:
a) Angabe falscher Daten;
b) seine Handlungen sind rechtswidrig oder den guten Sitten, den Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens, den Fair-Play-Regeln widersprechend, stellen unlautere Praktiken dar oder sind aus anderen Gründen nicht zur öffentlichen Verbreitung geeignet.
11. Über den Ausschluss eines Teilnehmers oder Fotos vom Wettbewerb wird der Veranstalter den Wettbewerbsteilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach dem Versenden der Anmeldung per E-Mail an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse informieren.


§ 5
ERMITTLUNG DER GEWINNER


1. Im Wettbewerb werden 3 Gewinner ermittelt (oder weniger bei einer geringeren Anzahl von Anmeldungen), unter den Teilnehmern, die eine vollständige und korrekte Anmeldung einreichen. Die Gewinner wählt die Wettbewerbskommission aus, indem sie die Fotos hinsichtlich ihrer Kreativität, Einzigartigkeit und Komplexität der darauf befindlichen Lösungen (wie in §4 Punkt 1b erwähnt) sowie Ästhetik bewertet und auf dieser Grundlage die Gewinner ermittelt.
2. Der Veranstalter behält sich vor, dass die Wettbewerbsjury keine Preise vergeben kann, falls keine der eingereichten Arbeiten das Kriterium der erwarteten Kreativität und Ästhetik erfüllt.
3. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Anmeldungen, deren Übersendung nicht erfolgreich war oder verzögert wurde.
4. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Schäden oder Verluste, die aus falscher Adressierung oder Unvollständigkeit der Anmeldungen infolge unsachgemäßer Computerfunktion, Virenaktivität, Fehlern und anderen Ursachen außerhalb seiner Kontrolle resultieren.
5. Die Gewinner werden über den Gewinn per E-Mail an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse spätestens bis zum 30. Juni 2024 informiert.
6. Der Gewinner verpflichtet sich, dem Veranstalter innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung des Gewinners über den Gewinn Zustimmungen zur Veröffentlichung des Bildes von allen Personen zu liefern, deren Bild auf dem Foto verwendet wurde. Bei erfolglosem Ablauf der Frist oder fehlender Zustimmung zur Veröffentlichung des auf dem Foto platzierten Bildes im Rahmen der dem Veranstalter erteilten Lizenz verliert der Gewinner das Recht auf den Preis.


§6
WETTBEWERBSPREIS

1. Die Preise im Wettbewerb sind: 3 Workstations Dell Precision T5820 W-2133 Intel 32GB DDR4 (2x 16GB) 4X3,5 1x NVS-315 1x 2TB 7.2K 3.5" SATA 6G 1x 950W PSU (erneuert) (jede im Wert von 1959 PLN brutto) je ein Stück für jeden Gewinner (nachfolgend: „Preise").
2. Im Fall von natürlichen Personen, die am Wettbewerb im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit teilnehmen, stellt der Wert der als Preis erhaltenen Leistungen Einkommen aus der Geschäftstätigkeit dar und unterliegt der Besteuerung nach allgemeinen Grundsätzen.
3. Die Gewinner des Wettbewerbs können das Recht auf Erhalt des Preises nicht auf Dritte übertragen.
4. Den Gewinnern des Wettbewerbs steht das Recht auf Vorbehalt besonderer Eigenschaften des Preises oder auf Erhalt eines Geldäquivalents nicht zu.
5. Die Preise werden den Gewinnern innerhalb von maximal 21 Tagen nach Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse per Kurier an die vom Gewinner angegebene Adresse gesendet. 6. Die Wettbewerbsgewinner sind verpflichtet, ein Empfangsprotokoll zu unterzeichnen und es innerhalb von 5 Tagen an die Adresse des Veranstalters zu senden.
7. Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Preislieferung sind die Gewinner verpflichtet – innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung – dem Veranstalter per E-Mail von der in der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse an die Adresse: marketing@hardwaredirect.pl folgende Informationen zu übersenden:
a) Vor- und Nachname der zum Preisempfang berechtigten Person,
b) Lieferadresse des Preises,
c) Kontakttelefonnummer für den Kurier,
d) sowie in der Nachricht angegebene Daten, die für die Erfüllung der Steuerpflicht durch den Veranstalter erforderlich sind.
9. Die Nichteinhaltung der im obigen Absatz angegebenen Frist, die Angabe falscher Daten, wie im vorherigen Absatz erwähnt, sowie andere Versäumnisse seitens des Teilnehmers, die die Preisübergabe unmöglich machen, führen zum Verlust des Rechts des Gewinners auf den Preis.

§ 7
VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

1. MS Development ist der Verwalter der personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer.
2. Die Daten dienen:
a) der Durchführung des Wettbewerbs (Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse des Veranstalters) - für die Zeit, die zur Entscheidung über den Wettbewerb erforderlich ist,
b) der Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen des Veranstalters, z.B. steuerlicher (Rechtsgrundlage: rechtliche Verpflichtung) - für die gesetzlich vorgeschriebene Zeit,
c) der Feststellung, Geltendmachung und Verteidigung von Ansprüchen oder der Verteidigung gegen Ansprüche (Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse des Veranstalters) – bis zur Verjährung der Ansprüche,
d) dem Nachweis der Rechtmäßigkeit der Handlungen des Veranstalters (Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse des Veranstalters) – für die Zeit, in der dem Veranstalter eine Strafe für eventuelle Nichteinhaltung der ihm obliegenden rechtlichen Verpflichtungen auferlegt werden kann.
3. Die personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer können an andere Unternehmen weitergegeben werden:
a) Subunternehmer, die im Namen des Veranstalters handeln, insbesondere im Bereich IT-Support, Organisation und Durchführung des Wettbewerbs sowie Bearbeitung der Ausgabe oder Versendung von Preisen,
b) andere Verwalter, die in eigenem Namen handeln, wie Unternehmen, die Kurier- oder Postdienste erbringen.
4. Die Angabe personenbezogener Daten durch den Teilnehmer ist freiwillig, aber notwendig, um dem Veranstalter die Durchführung des Wettbewerbs zu ermöglichen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Gewinner im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Erhebung von Vorsteuern auf die Einkommensteuer von den übertragenen Preisen ist hingegen obligatorisch und ergibt sich aus dem geltenden Gesetz über die Einkommensteuer von natürlichen Personen.
5. Der Veranstalter wird die personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer nicht in einer Weise verarbeiten, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung, einschließlich Profiling, basiert.
6. Der Teilnehmer hat das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten einzulegen, aus Gründen, die mit seiner besonderen Situation zusammenhängen, wenn die Rechtsgrundlage für eine solche Verarbeitung das berechtigte Interesse des Veranstalters ist.
7. Darüber hinaus hat er das Recht auf:
- Beantragung des Zugangs zu seinen vom Veranstalter verarbeiteten Daten,
- Berichtigung (Korrektur) der Daten,
- Löschung oder Einschränkung ihrer Verarbeitung,
- Datenübertragung, was das Recht bedeutet, die vom Veranstalter verarbeiteten Daten zu erhalten oder deren Übertragung an ein anderes Unternehmen zu beantragen.
Der Umfang jedes dieser Rechte und die Situationen, in denen sie genutzt werden können, ergeben sich aus den Rechtsvorschriften. Welches Recht der Teilnehmer nutzen kann, hängt z.B. von der Rechtsgrundlage und dem Zweck der Datenverarbeitung ab.
Um sicherzustellen, dass der Teilnehmer berechtigt ist, einen Antrag auf Verwirklichung der oben genannten Rechte zu stellen, kann der Veranstalter um zusätzliche Informationen zur Authentifizierung des Teilnehmers bitten.
8. Falls der Teilnehmer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, kann er eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten einreichen.
9. Gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO informiert der Wettbewerbsveranstalter, dass:
a) Der Verwalter der personenbezogenen Daten ist der Stifter.
b) Das Unternehmen, das die personenbezogenen Daten verarbeitet, ist MS Development Marcin Świć mit Sitz in Warschau (02-823) in der Salsy-Str. 2, NIP: 5252338008, REGON: 142362411


§ 8
RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

1. Der Wettbewerbsteilnehmer erklärt und garantiert, dass ihm ausschließliche urheberrechtliche Vermögens- und Persönlichkeitsrechte an der von ihm eingereichten Wettbewerbsarbeit zustehen und zum Zeitpunkt der Preisübergabe zustehen werden, vollständig sowie an ihren einzelnen Elementen (die Wettbewerbsarbeit wird in diesem Paragraphen auch „Werk" genannt). Um jeden Zweifel zu vermeiden, sind Werke im Sinne dieser Regeln alle Dateiaufzeichnungen, insbesondere grafische in Programmen: flash /FLA/, Corel Draw (cdr.), Adobe Photoshop, Adobe Reader, Microsoft Paint, Microsoft Word, Microsoft Excel, Microsoft PowerPoint, in allen Formaten, HTML-Codes und CSS-Definitionen sowie alle Materialien, einschließlich Grafiken, Fotos, Szenarien, die im Zusammenhang mit der Realisierung der Wettbewerbsarbeit entstanden sind, die solche individuellen kreativen Eigenschaften haben werden, dass sie ein Werk im Sinne des Gesetzes vom 4. Februar 1994 über das Urheberrecht und verwandte Rechte darstellen (einheitlicher Text Gesetzblatt von 2006 Nr. 90, Pos. 631 mit späteren Änderungen), er ist der alleinige Urheber des in der Anmeldung gesendeten Fotos, für das er die freiwillige Entscheidung trifft, es an einem beliebig gewählten öffentlich zugänglichen Ort zu platzieren, im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Rechte oder dass der Urheber des Fotos auf die Ausübung der urheberrechtlichen Persönlichkeitsrechte am Foto verzichtet hat, einschließlich des Rechts, das Foto mit Vor- und Nachnamen des Autors zu kennzeichnen, und dass ihm die vollständigen urheberrechtlichen Vermögensrechte am Foto zustehen.
2. Mit der Übersendung der Anmeldung erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter eine unentgeltliche, zeitlich und territorial unbegrenzte, nicht-ausschließliche Lizenz für das Foto, mit dem Recht zur Unterlizenzierung, auf folgenden Nutzungsgebieten:
a) im Bereich der Fixierung und Vervielfältigung des Fotos und seiner Bearbeitungen – Herstellung mit beliebiger Technik, einschließlich Drucktechnik, reprografischer Technik, magnetischer Aufzeichnung sowie digitaler Technik;
b) im Bereich des Verkehrs mit dem Original oder Exemplaren, auf denen das Foto fixiert ist – Inverkehrbringen, Verleih oder Vermietung des Originals oder der Exemplare;
c) im Bereich der Verbreitung des Fotos und seiner Bearbeitungen auf andere Weise als oben beschrieben – öffentliche Aufführung, Ausstellung, Anzeige, Wiedergabe, öffentliche Zugänglichmachung des Fotos in einer Weise, dass jeder zu ihm Zugang an einem von ihm gewählten Ort und zu einer von ihm gewählten Zeit haben kann, einschließlich Sendung über terrestrische Fernsehstationen, einschließlich über Satellit, in Multiplexen, Weiterleitung, Verbreitung in der Presse, im Internet, auf Plakaten, einschließlich großformatigen Plakaten sowie in allen anderen Formen der Kommunikation, Promotion, Werbung, Kennzeichnung und Warenproduktion.
3. Der Wettbewerbsteilnehmer erklärt, dass seine Rechte am Werk gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Rechte ohne Verletzung der Rechte Dritter oder anderer Verträge übertragen werden können.
4. Der Wettbewerbsteilnehmer trägt die volle Verantwortung für alle Schäden, die durch unwirksamen oder mangelhaften Erwerb von Rechten am Werk von Dritten oder durch Erwerb von Rechten am Werk, die mit Rechten Dritter belastet sind, sowie durch unwirksame oder mangelhafte Übertragung auf den Veranstalter entstehen. Falls nach dem Erwerb der Urheberrechte am Werk durch den Veranstalter rechtliche Mängel, Belastungen oder Ansprüche Dritter offenbar werden, ist der Wettbewerbsteilnehmer verpflichtet, den Veranstalter von allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter zu befreien (einschließlich u.a. bei Klageerhebung gegen den Veranstalter wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der zum Wettbewerb eingereichten Wettbewerbsarbeit/Werk wird der Wettbewerbsteilnehmer dem Verfahren als Beklagter beitreten, und falls dies nicht möglich ist, wird er als Nebenintervenient auf Seiten des Veranstalters auftreten), alle dem Veranstalter wegen solcher Mängel, Belastungen oder Ansprüche zugefügten Schäden zu reparieren und darüber hinaus – auf Verlangen des Veranstalters – eine öffentliche Erklärung entsprechenden Inhalts abzugeben.
5. Mit dem Empfang des Preises überträgt der Gewinner unentgeltlich auf den Veranstalter das Eigentum an der Wettbewerbsarbeit sowie die Gesamtheit der urheberrechtlichen Vermögensrechte und verwandten Rechte an der Wettbewerbsarbeit zusammen mit dem ausschließlichen Recht, die Ausübung des abhängigen Urheberrechts zu gestatten
6. Die Übertragung der Urheberrechte und verwandten Rechte, wie im obigen Absatz erwähnt, erfolgt im Bereich aller in Art. 50 des Urheberrechtsgesetzes definierten Nutzungsgebiete, und insbesondere ist der Veranstalter berechtigt zu:
- Fixierung mit jeder Technik, mit allen Mitteln und in jeder Form, einschließlich u.a. Druck, auf fotografischem Film, auf Magnetband, auf Diskette, CD/DVD, digital,
- Vervielfältigung mit jeder Technik, mit allen Mitteln und in jeder Form, einschließlich u.a. Druck, auf fotografischem Film, auf Magnetband, auf Diskette, CD/DVD, digital,
- Inverkehrbringen,
- Eingabe in Computerspeicher und in Computer- und/oder Multimedia-Netzwerk,
- öffentliche Zugänglichmachung des Werks in einer Weise, dass jeder zu ihm Zugang an einem von ihm gewählten Ort und zu einer von ihm gewählten Zeit haben kann (u.a. Zugänglichmachung im Internet),
- öffentliche Aufführung und/oder öffentliche Wiedergabe,
- Ausstellung,
- Anzeige,
- Übersetzung, Anpassung, Layoutänderung oder beliebige andere Änderungen
- Verleih und/oder Vermietung,
- Pacht,
- Sendung mittels kabelgebundener und/oder drahtloser Vision und/oder Phonie durch terrestrische Stationen, Sendung über Satellit,
- gleichzeitige und integrale Sendung (Weiterleitung) des Werks.
7. Der Wettbewerbsgewinner ermächtigt den Veranstalter zur Ausübung im Namen des Autors des Werks - seiner urheberrechtlichen Persönlichkeitsrechte, und insbesondere zu:
a) Entscheidung über die Unverletzlichkeit des Inhalts und der Form des Werks
b) Entscheidung über die Überwachung der Art der Nutzung des Werks.
8. Die Gewinner garantieren auch, dass sie ihre Persönlichkeitsrechte im Bereich ihrer Wettbewerbsaufgabe nicht nutzen werden, insbesondere nicht das Recht zur Kennzeichnung der Urheberschaft.
9. Der Veranstalter hat das Recht, auf den in den Regeln angegebenen Nutzungsgebieten alle von ihm vorgenommenen Änderungen des Werks zu verwenden, einschließlich Änderungen, die sich aus redaktioneller Bearbeitung, Unterbrechung durch Werbe- und Promotionsmaterialien ergeben.
10. Dem Veranstalter steht das Recht zu, das Werk in beliebige Werke und andere Güter einzubeziehen und zu nutzen (u.a. beliebige Computerprogramme, audiovisuelle Werke, Webseiten, Datenbanken).
11. Die Übertragung der oben genannten Rechte ist weder zeitlich noch territorial begrenzt, d.h. sie bezieht sich sowohl auf das Gebiet Polens als auch auf die Gebiete aller anderen Staaten. Für die Übertragung der Urheberrechte und verwandten Rechte am Werk erhält der Teilnehmer-Gewinner des Wettbewerbs keine Vergütung, die Übertragung erfolgt im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb und des erhaltenen Preises.


§ 9
BESCHWERDEN

1. Beschwerden bezüglich Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sind per E-Mail an die Adresse marketing@hardwaredirect.pl (im Betreff mit dem Zusatz: BESCHWERDE WETTBEWERB) oder schriftlich an die Adresse des Veranstalters (mit dem Vermerk „Beschwerde") innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse einzureichen.
2. Beschwerden werden vom Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Erhalt bearbeitet.
3. Das Beschwerdeverfahren ist freiwillig und schließt das Recht des Teilnehmers nicht aus, unabhängig vom Beschwerdeverfahren Ansprüche auf anderem geeigneten Rechtsweg geltend zu machen.


§ 10
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Diese Regeln sind auf der Website www.hardwaredirect.pl verfügbar
2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus technisch-organisatorischen Gründen Änderungen am Inhalt der Regeln einzuführen, wobei die Änderungen die von den Teilnehmern vor den Änderungen erworbenen Rechte nicht verletzen werden.
3. In Angelegenheiten, die nicht durch die Bestimmungen dieser Regeln geregelt sind, finden die Bestimmungen des Gesetzes vom 23. April 1964 – Bürgerliches Gesetzbuch Anwendung.