Optimierung der Cybersicherheit gemäß der NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive 2) ist eine EU-Vorschrift zur Cybersicherheit, die darauf abzielt, die Cybersicherheit zu optimieren und an aktuelle Bedrohungen anzupassen. Damit aktualisiert sie stark die bisherigen Vorschriften und Verpflichtungen in diesem Bereich, die 2016 eingeführt wurden.

Arbeitsplatz für SerververwaltungArbeitsplatz für Serververwaltung

Was ändert die NIS2-Richtlinie?

Am wichtigsten aus Sicht eines Kommunalbeamten oder Unternehmers ist die erhebliche Erweiterung der Gruppe von Einrichtungen, die unter die Vorschriften fallen:

In NIS2 wird nämlich die Unterscheidung zwischen Betreibern wesentlicher Dienste und Anbietern digitaler Dienste aufgegeben, stattdessen werden Organisationen nach ihrer Bedeutung klassifiziert und in wichtige Einrichtungen und wesentliche Einrichtungen unterteilt.

Wichtige Einrichtungen nach NIS2:

  • Energie,
  • Transport,
  • Bankwesen,
  • Finanzmarktinfrastruktur,
  • Gesundheitswesen,
  • Trinkwassersektor,
  • Abwasser,
  • digitale Infrastruktur,
  • ICT-Dienstmanagement,
  • öffentliche Verwaltung,
  • Weltraum.

Wesentliche Einrichtungen nach NIS2:

  • Post- und Kurierdienste,
  • Abfallwirtschaft,
  • Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Chemikalien,
  • Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln,
  • Produktion (im weiten Sinne),
  • digitale Dienste,
  • wissenschaftliche Tätigkeiten.

Was bedeutet das in der Praxis?

Bei Gebietskörperschaften und ihnen unterstehenden Einrichtungen, für die die bisherigen Verpflichtungen der NIS-Richtlinie von 2016 nicht verpflichtend waren, werden diese nun erforderlich.

Dort, wo diese Sicherungen bereits eingeführt wurden, erlegt die neue Richtlinie weitere Verpflichtungen auf. Dazu gehören u.a. die Implementierung von Lösungen im Bereich der Risikoanalyse und des Risikomanagements, die Implementierung einer Systemsicherheitsrichtlinie, die Sicherung von Lieferketten oder die Entwicklung eines Business Continuity Plans.

Gleichzeitig gibt es jedoch Programme zur Kofinanzierung dieser Tätigkeiten. Das wichtigste davon ist das Programm der Regierungsagentur für Digitalisierung, im Rahmen dessen lokale Regierungseinheiten bis zu 85% der Kosten für die Vorbereitung auf die NIS2-Anforderungen erstattet bekommen können.


Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist jedoch sehr kurz und endet bereits Mitte Oktober 2024. Es lohnt sich daher zu beeilen.

Darüber hinaus haben auch private Unternehmen, die unter die neuen Vorschriften fallen, die Möglichkeit, verschiedene Formen der Unterstützung zu erhalten. Diese können sowohl direkte Finanzierung sein (z.B. BGK-Programme, EU-Mittel) als auch steuerliche Erleichterungen (z.B. IP BOX, Estonian CIT).

Wenn Sie mehr über diese Möglichkeiten erfahren möchten oder professionelle Hilfe bei der Vorbereitung auf die NIS2-Anforderungen benötigen - kontaktieren Sie uns gerne.

Und was, wenn ich die Anforderungen der Richtlinie nicht erfülle?

NIS2 sieht sehr hohe Geldstrafen vor - bis zu 10.000.000 EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens (je nachdem, was höher ist) für wichtige Einrichtungen und bis zu 7.000.000 EUR oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes für wesentliche Einrichtungen. Darüber hinaus können auch persönliche Strafen gegen die Geschäftsführung verhängt werden.

Cybersicherheitsexperte bei der ArbeitCybersicherheitsexperte bei der Arbeit

Wie können wir Ihnen helfen?

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Wir helfen bei der Auswahl und Implementierung geeigneter Hardware- und Software-Lösungen, die die NIS2-Anforderungen erfüllen.

Wir bieten Schulungen für Ihr Team und laufende technische Unterstützung an, um sicherzustellen, dass Ihre Systeme kontinuierlich sicher und compliant sind.

Wir unterstützen bei der Dokumentation von Prozessen und der Vorbereitung der erforderlichen Berichte für die Regulierungsbehörden. Darüber hinaus können wir auch bei der Beantragung von Kofinanzierung helfen und Ihnen dabei helfen, verfügbare Fördermittel optimal zu nutzen.

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